Bei der Heckenpflege in Köln müssen Sie einige wichtige Punkte beachten:
Gesetzliche Vorgaben
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet vom 1. März bis 30. September einen radikalen Rückschnitt oder die komplette Entfernung von Hecken. Dies dient dem Schutz von brütenden Vögeln und anderen Tieren, die die Hecken als Lebensraum nutzen.
Erlaubte Pflegeschnitte
Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses sind ganzjährig erlaubt. Dabei müssen Sie jedoch vorsichtig vorgehen und sicherstellen, dass keine Nester oder Tiere gestört werden.
Genehmigung für umfassende Schnitte
Wenn Sie innerhalb der Schutzfrist (1. März bis 30. September) einen umfassenden Rückschnitt oder eine Beseitigung der Hecke vornehmen müssen, benötigen Sie eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde2. Dafür müssen Sie einen schriftlichen Antrag mit Begründung, Beschreibung der Hecke, Lageplan und Foto einreichen.
Empfehlungen für die Pflege
- Schneiden Sie die Hecke so, dass sie sich nach oben hin verjüngt.
- Verwenden Sie scharfe Scheren für saubere Schnittkanten.
- Führen Sie Pflegeschnitte idealerweise alle 2-3 Jahre durch.
- Schneiden Sie lange Hecken abschnittsweise, um den Lebensraum nicht komplett zu beeinträchtigen.
- Lassen Sie einen ca. 1 m breiten Streifen entlang der Hecke natürlich wachsen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.
Beachten Sie diese Vorgaben, um Bußgelder zu vermeiden und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum Naturschutz zu leisten. Bei Fragen können Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln wenden.
Bei Nicht-Einhaltung der Heckenschnittgesetze in Köln können erhebliche Strafen drohen:
Bußgelder
Die Höhe der Bußgelder kann je nach Schwere des Verstoßes und Umfang des Heckenschnitts stark variieren. Grundsätzlich gilt:
- Bußgelder können bis zu 50.000 Euro betragen.
- In besonders schweren Fällen oder bei Verstößen in Naturschutzgebieten sind sogar Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich.
Faktoren für die Bußgeldhöhe
Die genaue Höhe des Bußgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Umfang des unerlaubten Heckenschnitts
- Ob der Schnitt in einem Naturschutzgebiet erfolgte
- Ob Nist- und Brutstätten von Vögeln oder anderen Tieren zerstört wurden
- Ob es sich um einen wiederholten Verstoß handelt
Die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall über die Höhe des Bußgeldes.
Weitere mögliche Konsequenzen
Neben den Bußgeldern können weitere Konsequenzen drohen:
- Verpflichtung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Hecke
- Bei schweren Verstößen eventuell strafrechtliche Verfolgung
- Negative Auswirkungen auf das Verhältnis zu Nachbarn, wenn diese den Verstoß melden
Bilder:
Designed by Freepik